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Steuervorteil für Unternehmen – erhöhter Investitionsfreibetrag (IFB) seit 1.11.2025

Gute Neuigkeiten für Unternehmer:innen!

Seit dem 1. November 2025 gilt der erhöhte Investitionsfreibetrag (IFB) – und das bedeutet spürbare Steuervorteile für Ihr Unternehmen:

  • Der reguläre IFB wurde von 10 % auf 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angehoben.
  • Für ökologische Investitionen (z. B. Photovoltaik, Wärmepumpen, energieeffiziente Anlagen) beträgt der Freibetrag nun 22 %.
  • Die Maßnahme gilt befristet – vom 01.11.2025 bis 31.12.2026.
  • Maximal begünstigte Investitionskosten pro Jahr bleiben bei 1 Mio € – das entspricht einem Steuerfreibetrag von bis zu 200.000 €, bzw. 220.000 € bei Öko-Investitionen.

💡 Tipp: Wenn Sie aktuell Investitionen planen, lohnt sich der Zeitpunkt jetzt besonders – durch den erhöhten IFB können Sie Steuern sparen und gleichzeitig in die Zukunft Ihres Unternehmens investieren.

➡️ Lassen Sie sich am besten jetzt steuerlich beraten – so nutzen Sie den neuen Freibetrag optimal aus! Melden Sie sich hierzu gerne bei uns!

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