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DROHNEN HAFTPFLICHT
VERSICHERUNG

DROHNEN HAFTPFLICHT VERSICHERUNG

Drohnen unterliegen in Österreich einer strengen Versicherungspflicht.

Als unbemannte Luftfahrzeuge benötigen sie eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Für Luftfahrzeuge und damit auch für Drohnen von registrierungspflichtigen Betreibern gilt in Österreich eine Gefährdungshaftung (§ 148 LFG) mit direktem Klagerecht (§ 166 LFG).

Wichtig ist dabei: Die sogenannte Drohnen Registrierung ist betreiberbezogen, dh. es ist formal eine Drohnen Betreiber Registrierung. Der Versicherungsnachweis muss beim konkreten Betrieb aber dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein.
Praktisch heißt das: Hersteller, Modell, Seriennummer und Gewicht der Drohne sollten direkt in der Polizze oder in einem Anhang bzw. einer Flottenliste nachvollziehbar erfasst sein. Herkömmliche private Haftpflichtversicherungen entsprechen diesen Anforderungen für eine Drohnen Haftpflichtversicherung nicht.

Bei unseren beiden Partnern, der Air&More und der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG finden Sie die gesetzlich notwendigen Haftpflichtversicherungen für Drohnen in Österreich.

* Ablauf: Drohnenversicherung – Polizzennummer – Registrierung – Drohnenführerschein

  • Schritt 1: Drohnenversicherung beantragen, die Polizzennummer kommt direkt von der Versicherung. Nach Abschluss des Vertrages bekommt man eine Anleitung für alle weiteren Schritte.
  • Schritt 2 – Mit der Polizzennummer registriert man sich bei der Austro Control.
  • Schritt 3 – Im Zuge der Registrierung kann man auch gleich den verpflichtenden Drohnenführerschein absolvieren.

UNSERE PARTNER

AIR&MORE

Ideal für:

  • Drohnen Haftpflicht Versicherung

Hier können Sie Ihre Versicherung einfach und unkompliziert beantragen:

WIENER STÄDTISCHE

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  • Drohnen Haftpflicht Versicherung

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